Allgemein gesprochen sollten Sie die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie dann in Erwägung ziehen, wenn Sie unter seelischen Problemen in Form von z. B.
Es ist nicht notwendig, dass bei Ihnen bereits ein seelisches Leiden diagnostiziert worden ist. Vielmehr können die ersten psychotherapeutischen Gespräche auch der Klärung dienen, inwieweit bei Ihnen ein seelisches Leiden vorliegt und welche Behandlungsmaßnahmen und Behandlungsformen in Ihrem individuellen Fall angemessen sind.
Aufgrund meiner Zulassung als Vertragspsychotherapeut der Krankenversicherung werden die Behandlungskosten im vollen Umfang von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Dabei beginnt die Behandlung üblicherweise mit maximal vier so genannten „probatorischen“ Sitzungen. In diesen mache ich mir ein eingehenderes Bild von Ihren Beschwerden und Ihrer Lebenssituation, bevor die eigentliche Psychotherapie bei der Krankenversicherung beantragt werden kann.
Auch im Rahmen einer privaten Krankenversicherung stellt die Finanzierung einer ambulanten Psychotherapie aufgrund meines Status als Vertragspsychotherapeut in der Regel keine Schwierigkeit dar, wobei der Ablauf der probatorischen Sitzungen, der Antragsstellung und der Beginn der eigentlichen Psychotherapie weit gehend mit dem Ablauf in der gesetzlichen Krankenversicherung übereinstimmt. Da jedoch die privaten Krankenversicherungen Versicherungsbedingungen sehr individuell gestalten, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung hinsichtlich der konkreten Bedingungen Ihres Vertrages für eine ambulante Psychotherapie erkundigen. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Das Vorgehen bei anderen Formen der Krankenversicherung (z. B. als beihilfeberechtiger Beamter) stimmt weit gehend mit jenem bei Privatversicherten überein oder unterliegt (z. B. bei Wehrdienstleistenden) sehr speziellen Bedingungen. Gerne unterstütze ich Sie auch hier bei einer Klärung dieser Bedingungen.
Des Weiteren steht es Ihnen natürlich auch frei, eine Behandlung bei mir gänzlich auf eigene Kosten zu bestreiten.